Have any questions?
+44 1234 567 890
Mitzubringen sind
Ärztliche Heilmittelverordnung
Vorhandene Berichte / Untersuchungsergebnisse
Bei Kindern: U-Heft / Vorsorgeheft, alle Zeugnisse
Ihr Beitrag zum Therapieerfolg
Es ist uns ein großes Anliegen, ihre Behandlung möglichst optimal zu gestalten. Es werden feste Therapietermine mit Ihnen vereinbart.
Um einen guten Therapieerfolg zu erzielen ist es erforderlich, dass Sie die Termine kontinuierlich ohne Unterbrechung wahrnehmen und die angeleiteten Eigenübungen regelmäßig durchführen.
Sie sind als Patient also wesentlich am Behandlungserfolg beteiligt. Sollten Sie dennoch einmal verhindert sein, beachten Sie bitte den Punkt "Absagen".
Absagen
Absagen müssen mindestens 24 Std. vor dem vereinbarten Termin erfolgen!
Bitte beachten Sie:
Die mit uns vereinbarten Termine sind bindend und müssen von Ihnen mindestens 24 Std. vorher abgesagt werden! Bei nicht rechtzeitiger Absage sind wir berechtigt ihnen den nicht wahrgenommenen Termin zum kassenüblichen Satz privat in Rechnung zu stellen.
Warum ist das so?
Der mit ihnen vereinbarte Termin ist 1. Teil unserer Arbeitszeit und 2. unverzichtbare Grundlage zur Deckung unserer Betriebskosten. Fällt er aus, bedeutet dies für uns einen wirtschaftlichen Verlust. Nur eine Absage, die uns rechtzeitig, also mindestens 24 Std. vorher erreicht, bietet uns die Gelegenheit den Termin anderweitig zu vergeben.
Vorgehen um eine Behandlung zu bekommen
Arzt aufsuchen
Der Haus- oder Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt Verordnungen aus.
Verordnung
Von Ihrem Arzt wird die Anzahl und Art der Behandlung verordnet.
Behandlung
Nun können Sie einen Termin bei uns vereinbaren und sich von uns behandeln zu lassen.